Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Nordharz eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Nordharz eG wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er leitet die Bank eigenverantwortlich, vertritt sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
- Markus Creydt
Vorstand
- Peter Buikis
Vorstand
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Dirk Walter
- Vorsitzender -
Diplom-Kaufmann,
selbständiger Steuerberater
- Dr. Eva Helmold-Kaselowsky
- Stellvertreterin -
Diplom-Kauffrau
Geschäftsführerin der W. Brodhage OHG
- Dennis Rümenapp
Metallbaumeister
Geschäftsführender Gesellschafter der
ASGE Rümenapp Metallbaugesellschaft mbH
- Marc Sander
Diplom-Ingenieur
Geschäftsführer der Elektro-Bartels GmbH
- Tobias Schauenburg
Dachdeckermeister
Geschäftsführender Gesellschafter der
Erich Ide & Co. Dachdeckermeister GmbH
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.