Hier finden Sie folgende Angaben:
- Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
- Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
Hier finden Sie folgende Angaben:
Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der Volksbank Nordharz eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
Volksbank Nordharz eG
Rosentorstr. 25
38640 Goslar
Tel.: 05321/7573-0
Fax: 05321/7573-65
E-Mail: info@vbnh.de
Vertreten durch den Vorstand:
Markus Creydt, Peter Buikis
Die Volksbank Nordharz eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung tätig.
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf)
Registrierungsnummer: D-EG56-BTFYF-88
Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der
R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon 0800 533-1112*
*kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen
R+V Versicherungsgruppe:
Die Volksbank Nordharz eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R+V zu zahlenden Versicherungsprämien enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikatio, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.
Anschrift Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Volksbank Nordharz eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.
Erläuterungen zu den in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der "Informationen nach OffenlegungsVO" können Sie bei uns erfragen. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Kundenberater an.
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.
Präambel
Reklamationen nutzen wir grundsätzlich zur Verbesserung unserer Service- und Beratungsqualität. Es ist sehr hilfreich für uns, wenn unsere Kunden uns Signale geben, welche Schwachstellen und
Verbesserungspotentiale aufzeigen.
Mit jedem Einzelfall setzen wir uns kritisch auseinander und nutzen die Chance, den uns
vorgetragenen Sachverhalt und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Konsequenzen,
auch gegebenenfalls auf das Gesamtunternehmen zu beziehen. Dieses Vorgehen dient nicht nur der
Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit im Einzellfall, dient auch zur nachhaltigen
Verbesserung der Zufriedenheit aller Kunden.
Als erfolgreicher Dienstleister wollen wir uns durch ein stringentes, sehr sensibel reagierendes und
schnelles Risikomanagement auszeichnen, welches in seinen Zuständigkeiten und Abläufen klar
definiert ist.
Definition und Umgang
Als Reklamation betrachten wir jede Unmutsäußerung eines Kunden, die wir zu Kenntnis nehmen.
Hierbei ist es unerheblich, in welcher Form uns die Reklamation übermittelt wird.
Der Kunde entscheidet, ob er uns seine Reklamation mündlich, fernmündlich, elektronisch oder
schriftlich übermittelt.
Grundsätzlich obliegt die Entgegennahme und Bearbeitung einer Reklamation deshalb demjenigen,
der diese als erstes und als solche wahrnimmt.
Bei einer mündlichen Reklamation, z.B. in einer Geschäftsstelle, bitten wir den Kunden unter
Diskretion in ein persönliches Gespräch.
Erfolgt eine Reklamation schriftlich, so wird durch den entgegennehmenden Mitarbeiter umgehend
geprüft, in welchen Zuständigkeitsbereich diese fällt und leitet das Schreiben unverzüglich mit
Eingangsstempel und Handzeichen an den verantwortlichen Mitarbeiter weiter.
Elektronisch eingehende Mitteilungen werden ebenfalls umgehend an den Verantwortlichen
weitergeleitet.
Der Kollege aus Service und Beratung entscheidet eigenverantwortlich, ob er die erfolgreiche
Bearbeitung der Reklamation selbständig vornimmt. Sofern er er sich nicht dazu in der Lage sieht,
ist die zuständige Geschäftsstellen- oder Abteilungsleitung hinzuziehen. Gegebenenfalls sehen
diese es als notwendig an, den Vertriebskoordinator einzuschalten.
Im Zweifelsfalls wird durch den Vorstand der Bank entschieden, durch wen die entsprechende
Reklamation abschließend zu bearbeiten ist.
Hauptverantwortlicher Ansprechpartner gem. §33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WpHG
In der Volksbank Nordharz eG ist Herr Stefan Mewald Hauptverantwortlicher für das
Beschwerdemanagement.
Er ist der Vertriebsbeauftragte gem. WpHG, der „Mitarbeiter mit Blick auf Product Governance“
(Hausmeinung). Die verantwortliche „Mitarbeiterin für den Schutz von
Kundenfinanzinstrumenten“ ist Frau Jasmine Misch.
§ 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Einrichtung
zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen Beschwerdemanagements. Dabei wird ein wirksames und
transparentes Verfahren für eine angemessene und unverzügliche Bearbeitung von Beschwerden
durch Privatpersonen verlangt.
Hierfür trägt Herr Stefan Mewald Sorge. Wenden Sie sich gern auch unmittelbar an ihn.
Unser vorrangiges Ziel ist die Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit in einer sachlichen,
höflichen und zuvorkommenden Weise.
Jede eingehende Reklamation wird von uns Ernst genommen, da so die Chance besteht, unser
tägliches Handeln erneut zu prüfen und bei einer berechtigten Beschwerde entsprechend
Änderungen vorzunehmen.
Transparenz, Compliance und Meldung gem. WpHGMaAnzv
Jede das Wertpapiergeschäft betreffende Reklamation wird - unabhängig vom genutzten
Eingangskanal und angesprochenen Mitarbeiter - umgehend dem Hauptverantwortlichen gem.
§ 33 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 WpHG weitergeleitet, der hierüber Vorstand, Interne Revision und Compliance
zeitnah unterrichtet.
Nach Erhalt erfolgt dann eine ebenfalls unverzügliche Prüfung, ob eine bei der BaFin
anzeigepflichtige Kundenbeschwerde vorliegt. Sofern eine Anzeigepflicht besteht und ermittelt
wird, erfolgt die Meldung an das Melderegister der BaFin binnen 6 Wochen.
Unabhängig hiervon erteilen wir Ihnen als Kunde in der Regel eine schriftliche Antwort. Sofern uns
eine Klärung und Beantwortung innerhalb einer Woche nicht möglich ist, erteilen wir in der Regel
eine Eingangsbestätigung oder Zwischennachricht.