Was ist eine Nachrangige Einlage?

Bei der nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch, ohne Kündigung, am Ende der Laufzeit. Sie erhalten eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital, aufgrund der festen Zinszahlungen, stets eine positive Entwicklung auf.

Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Liquidation oder der Insolvenz erst nach Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.

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Konditionen

  • Mindesteinlagebetrag:
    25.000 Euro
  • Stückelung:
       1.000 Euro
  • Zinssatz:
    3 %
  • Zinsgutschrift:
    jährlich am 31.12.
  • Laufzeit:
    5 Jahre
  • Verfügbarkeit:
    am Ende der Laufzeit ohne Kündigung

    Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen

weitere Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko

Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/ Einlagensicherung

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten
abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

 

Fremdwährungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

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