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Im Zusammenhang mit den sog. Wachtelpforte-Klagen ist am 10. Februar 2012 in der Goslarschen Zeitung mit der Überschrift „Strafanzeige gegen Volksbank-Chefs“ ein Artikel erschienen. Es wird dort über eine vom 1. März vorigen Jahres datierende Straf-
anzeige des Rechtanwaltes der Interessengemeinschaft der Wachtelpforte Kläger wegen angeblichen Prozessbetruges berichtet.

Entgegen dem Eindruck, den der Artikel erwecken kann, ermittelt der Staatsanwalt nicht aktuell in dieser Angelegenheit, sondern er hat das bereits vor knapp 1 Jahr eingeleitete Verfahren vorläufig eingestellt. Auch geht es bei der Strafanzeige um einen Ver-
fahrensaspekt der Zivilklagen gegen die Bank. Es geht nicht um Vorgänge bei dem Wohnstift Wachtelpforte. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Volksbank bislang in allen Wachtelpforte-Klagen erfolgreich war. Nur in einem Fall wurde ein Vergleich abgeschlossen.

Von der Strafanzeige der Interessengemeinschaft hat die Bank über die Presse erfahren. Einzelheiten der erhobenen Anschul-
digung sind nicht bekannt. Die Organe der Bank sind sich jedoch keiner strafrechtlich relevanter Handlungen, auch nicht ihrer Rechtsvertreter, bewusst und weisen den Vorwurf des Prozess-
betruges entschieden zurück. Hierzu werden sie sich auch fachkompetenten Beistand holen – sofern dies überhaupt nötig werden sollte.

Die Volksbank hatte im Januar 2011 selbst eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Geheimnisverrat erstattet. In den Wachtelpforte-Klagen ist von den Klägern der Interessen-
gemeinschaft eine vertrauliche Bankunterlage verwendet worden. In diesem Verfahren ermittelt der Staatsanwalt.

Wir werden Sie zu gegebener Zeit über Neuigkeiten informieren.