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Satzungsänderung gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 26. Mai 2011

 

Die Vertreterversammlung vom 26.05.2011 hat eine Änderung des Statuts in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens) und § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen:

(Hinzufügungen sind durch Kursivschrift und Unterstreichung kenntlich gemacht)


§ 6 Übertragung des Geschäftsguthabens

(1) - (2) unverändert

(3) gestrichen


§ 10 Auseinandersetzung

(1) unverändert

(2) Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Darüber hinaus hat es keine Ansprüche auf das Vermögen der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei der Auseinandersetzung die ihr gegen das ausgeschiedene Mitglied zustehenden fälligen Forderungen gegen das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen. Der Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds als Pfand für einen etwaigen Ausfall, insbesondere im Insolvenzverfahren des Mitglieds.

(3) - (4) unverändert



Die Eintragung beim Amtsgericht Braunschweig im Genossenschaftsregister 110002 erfolgte am 22.06.2011.